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Podologie BänningerWangen bei Olten

Diabetes

Fusspflege bei diabetischem Fusssyndrom

Bei Diabetes mit Folgeerkrankungen zahlt die Grundversicherung die podologische Behandlung – mit ärztlicher Verordnung nach Art. 11c KLV.

Warum Füsse bei Diabetes anders behandelt werden

Diabetes kann das Gefühl in den Füssen und die Durchblutung verändern. Eine kleine Druckstelle wird dann spät bemerkt und heilt langsamer. Genau deshalb gehört die regelmässige podologische Kontrolle zur Behandlung dazu – nicht zur Kosmetik.

Wir arbeiten mit sterilen Instrumenten, achten auf jede Veränderung der Haut und melden Auffälligkeiten der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt zurück.

Die Verordnung nach Art. 11c KLV

Menschen mit Diabetes und einer Folgeerkrankung – dem diabetischen Fusssyndrom – brauchen eine ärztliche Verordnung. Diese muss vor der ersten Behandlung bei uns eintreffen.

Das Formular füllt Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt aus. Sie können es hier herunterladen und mitnehmen.

  1. Formular herunterladenDas OKP-Verordnungsformular (medforms) ausdrucken oder auf dem Handy mitnehmen.
  2. Von der Ärztin ausfüllen lassenIhre Hausärztin oder Ihr Hausarzt bestätigt darauf das diabetische Fusssyndrom und verordnet die podologische Behandlung.
  3. Vor dem Termin zu uns schickenPer Post an die Dorfstrasse 77 oder von der Arztpraxis aus verschlüsselt an tanja.baenninger@hin.ch. Erst danach buchen wir die erste Behandlung.

Wichtig: Bei Tanja Bänninger sind zurzeit keine neuen Risikopatientinnen und -patienten mit Verordnung mehr möglich. Termine bei Fidan Gültekin und Corina Boog sind weiterhin buchbar – rufen Sie uns im Zweifel kurz an.

Ohne Verordnung: Zusatzversicherung prüfen

Alle übrigen podologischen Leistungen sind nicht in der Grundversicherung gedeckt. Bitte klären Sie vorgängig selbst ab, ob Ihre Zusatzversicherung die Kosten übernimmt. Die Behandlung wird bei uns direkt bezahlt und muss selbstständig zurückgefordert werden.